Die Katholische, aber auch die Evangelische Kirche kämpft mit einem Mitgliederschwund. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, so könnte man meinen, würden viele Menschen im Glauben einen emotionalen und spirituellen Halt suchen, doch das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Dabei sind die immer zahlreicheren Kirchenaustritte eng mit der Erhebung der Kirchensteuer verknüpft: Viele Berufstätige Evangelen und Katholiken sagen sich: „Wozu soll ich jeden Monat Kirchensteuern und jedes Jahr dazu noch Kirchgeld zahlen? Das Geld kann ich selbst sinnvoller verwenden, statt es der Kirche in den Rachen zu werfen.“

Christen, die leichtfertig solche oder ähnliche Äußerungen Kunt tun, übersehen jedoch, dass zahlreiche sinnvolle und unterstützungswürdige Projekte sowie von den Kirchen unterhaltene Einrichtungen ohne die Kirchensteuer nicht finanzierbar wären: Ohne die Kirchensteuer gäbe es keine Kindergärten, gemeindezentren, kirchliche Beratungsangebote für schwangere Teenager und keine kirchlichen Betreuungsangebote für alte Menschen. Außerdem gehören die zwei großen Kirchen in Deutschland zu denjenigen Organisationen, die überkonfessionell notleidende Menschen hierzulande, aber auch  in Entwicklungsländern maßgeblich unterstützen.

Wer aus der Kirche austritt, ist rechtlich gesehen kein Mitglied mehr und muss somit auch keine Kirchensteuern mehr zahlen. So ist die derzeitige Situation, die sich jedoch ändern könnte. Im Juli 2009 gewann ein süddeutscher Katholik und Steuerzahler vorläufig einen Rechtsstreit: Er hatte den Austritt aus der “Religionsgesellschaft römisch-katholisch, Körperschaft des öffentlichen Rechts” erklärt. Da die Kirche jedoch den Zusatz „öffentlichen Rechts“ nicht akzeptierte  und der Steuerzahler nur seine Steuern nicht mehr zahlen, aber nicht den kompletten Austritt aus der Kirche erklären wollte, führte der Mann gegen die Katholische Kirche einen Rechtsstreit, den er gewann. Er kann weiterhin Mitglied in der Katholischen Kirche bleiben, ohne Kirchensteuern zahlen zu müssen (Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil v. 15.7.2009, Az. 2 K 1746/08). In diesem Fall hat das Gericht die Berufung zugelassen.

Ich meine: Grundsätzlich sollte jeder Christ und jede Christin selbst darüber entscheiden dürfen, ob er/sie zur Zahlung der Kirchensteuer und des Kirchgelds bereit ist. Wer aber aus der Kirche austritt und dennoch diverse kirchliche Angebote für sich und seine Familie nutzt, sollte in regelmäßigen Abständen und den Einkommensverhältnissen entsprechend an seine ehemalige Kirche Spenden. Damit hilft er anderen und sich selbst, den jeder gläubige Christ kann einmal in eine Notlage geraten, in der er auf die Unterstützung der Kirche angewiesen ist.

1 Kommentar zu „Gedanken zu Kirchenaustritten“

  • Anna S. sagt:

    Ganz ehrlich? Das habe ich mir auch schon überlegt. Warum Kirchensteuer zahlen, wenn ich eh nicht hingehe… Aber mit diesem Beitrag unterstütze ich auch wieder gute Projekte für Menschen, denen es noch schlechter geht. Ich bleibe dabei und, heiraten will ich auch irgendwann einmal in der Kirche…

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